Hengstleistungsprüfung
Hengstleistungsprüfung
Die Körung bezieht sich vorrangig auf die Exterieurbeurteilung der Hengste.
Aussagen zur Eigenleistung werden lediglich über die Beurteilung des Freispringens getroffen. Die erste offizielle Beurteilung der Eigenleistung erfolgt im Rahmen der Hengstleistungsprüfungen. Die Hengstleistungsprüfung wurde mit Beginn des Jahres 2025 in ein mehrstufiges Punktesystem umgewandelt.

Informationen zur Hengstleistungsprüfung
Die Eintragung in das Hengstbuch I des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. kann frühestens im dritten Lebensjahr erfolgen, wenn der Hengst die Anforderungen an die Abstammung erfüllt und vom Verband gekört wurde.
Die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erfolgt nur, wenn die Hengstleistungsprüfung erfolgreich absolviert wurde.
Im Rahmen der HLP-Neukonzeption haben die Hengsthalter die Möglichkeit Ihre Hengste in 50-tägigen Leistungsprüfungen, Veranlagungsprüfungen (kurz) oder HLP-Wertungsprüfungen vorzustellen bzw. prüfen zu lassen. Die 50-tägigen Leistungsprüfungen sowie die Veranlagungsprüfungen (kurz) werden wie gewohnt über das FN-Anmeldeportal genannt. Die Nennung zu den HLP-Wertungsprüfungen erfolgt über NennungOnline.
Weiterführende Informationen zur Hengstleistungsprüfung einschließlich der Richtlinien, den Terminen und Ergebnissen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Nach der Anlieferung der Hengste am Prüfungsort werden die aktuellen Zeitpläne und Kataloge zum Download auf der Internetseite bereitgestellt.
Richtlinien, Termine und Ergebnisse auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)