09. September 2026
Erinnerung: Nicht-Trächtigkeitsbescheinigungen rechtzeitig einreichen

Mit dem Ende der Decksaison möchten wir alle Züchterinnen und Züchter daran erinnern, die tierärztlichen Bescheinigungen über eine Nicht-Trächtigkeit fristgerecht bei der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH einzureichen.

Stichtag ist der 15. Oktober 2026.

Liegt der Hengsthaltungs GmbH bis zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vor, wird von einer erfolgreichen Bedeckung und damit von einer Trächtigkeit ausgegangen. In diesem Fall wird nach Ablauf des 15. Oktober 2026 die Trächtigkeitsrate für den zuletzt eingesetzten Hengst fällig und entsprechend in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie außerdem die folgenden Fristen:

  • Eingang nach dem 1. November 2026: Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,– Euro zzgl. MwSt. erhoben.

  • Eingang nach dem 31. Dezember 2026: Es wird die volle Trächtigkeitsrate in Rechnung gestellt.

Wir bitten daher darum, die Bescheinigungen rechtzeitig an die Geschäftsstelle in Elmshorn zu senden.

Foto: Janne Bugtrup


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Anna Pautze
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