Teilnahmebedingungen zum 

großen Holsteiner Gewinnspiel in Aachen

§ 1 Veranstalter

 

Veranstalter der Verlosung ist der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e. V., Westerstraße 93, 25336 Elmshorn, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend „Veranstalter“).

 

§ 2 Teilnahmeberechtigung

 

(1)

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.

 

(2)

Mitarbeiter des Veranstalters sowie an der Organisation und Durchführung der Verlosung beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

(3)

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder versuchen, den Ablauf der Verlosung unlauter zu beeinflussen.

 

§ 3 Erwerb von Losen, Ablauf und Entgelt

 

(1)

Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt durch den Kauf eines Teilnahme-Loses vor Ort auf dem Turniergelände der FEI World Championships Aachen 2026 am Stand des Veranstalters sowie den Einwurf der ausgefüllten Teilnahmekarte in die dafür vorgesehene Losbox. Teilnahmeschluss am 23. August 2026 mit dem Ende der letzten Prüfung. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Wege einer anschließenden Zufallsauslosung unter allen eingegangenen Losen nach Ende des Wettkampfes unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gewinner werden ab dem 01. September 2026 schriftlich (per Post oder per E-Mail an die auf der Loskarte angegebene Adresse) benachrichtigt.

 

(2)

Der Preis pro Los beträgt 5,00 EUR (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer).

 

(3)

Ein Teilnehmer kann mehrere Lose erwerben. Der Betrag ist unmittelbar bei Übergabe des Loses in bar oder über die bereitgestellten elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.

 

(4)

Mit dem Einwurf der ausgefüllten Loskarte in die Losbox bestätigt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er die Teilnahmeberechtigung erfüllt und diese Teilnahmebedingungen vollinhaltlich ankennt. Die Teilnahmebedingungen sind am Stand des Veranstalters einsehbar sowie über einen QR-Code auf der Loskarte abrufbar..

 

(5)
Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zu melden, um die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Geht innerhalb dieser Frist keine Bestätigung ein, verfällt der Gewinnanspruch und der Veranstalter ist berechtigt, eine Nachverlosung unter den übrigen Teilnehmern durchzuführen.

 

(6)

Hinweis zum Glücksspielrecht: Die Verlosung wird auf auf Grundlage der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen des Ministeriums des Innern des

Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

§ 4 Gewinne

 

(1)

Folgende Gewinne werden im Rahmen der Verlosung ausgespielt:

 

·         Hauptgewinn (1. Preis): Ein Holsteiner Hengstfohlen abstammend von Casall x Carrico

Für den Hauptgewinn gelten die besonderen Bedingungen des § 5.

 

·         2. Preis: Sattel der Marke Iconic

·         3. Preis: Steigbügel der Marke Sprenger

·         4. Preis: Gebiss der Marke Sprenger

·         5. Preis: Holsteiner Outfit (Mensch)

·         6. Preis: Holsteiner Outfit (Pferd)

·         7. Preis: Eintrittskarten Holsteiner Körung

 

(2)

Die Barauszahlung, der Umtausch oder die Übertragung von Sachpreisen ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Besondere Bestimmungen für die Verlosung des Fohlens

 

(1)

Die Übergabe des Fohlens als Hauptpreis steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Einhaltung aller tierschutzrechtlichen und veterinäramtlichen Vorgaben (§ 3 Nr. 12 TierSchG). Die Übergabe setzt voraus, dass der Gewinner dem Veranstalter vor der Aushändigung die erforderlichen Nachweise für eine artgerechte Tierhaltung erbringt. Hierzu zählen insbesondere

 

 

 

 

  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Pferdehaltung;
  • Nachweis einer registrierten Betriebsnummer für die Pferdehaltung bzw. Nachweis eines Einstellplatzes in einem registrierten Reit- oder Zuchtbetrieb sowie
  • Nachweis eines tierschutzgerechten Transportmittels.

 

(2)

Kann oder möchte der Gewinner die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erbringen bzw. nachweisen, verweigert die zuständige Veterinärbehörde die Übergabe oder verzichtet der Gewinner freiwillig auf die Übernahme des Fohlens, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein Anspruch auf einen Ersatzpreis, einen Gutschein oder eine Barauszahlung besteht nicht. In diesem Fall wird unter den verbleibenden Teilnehmern per Nachverlosung ein nächster Gewinner gezogen.

 

(3)

Das Fohlen verbleibt bis zum Erreichen des Mindestabsetzalters (vollendeter 6. Lebensmonat) beim Veranstalter. Die Kosten der Aufzucht und Unterbringung bis zum vereinbarten Übergabetermin trägt der Veranstalter. Der Termin zur Übergabe wird einvernehmlich mit dem Gewinner abgestimmt. Das Fohlen wird in dem gesundheitlichen Zustand übergeben, in dem es sich zum Zeitpunkt der physischen Übergabe befindet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für den aktuellen oder zukünftigen gesundheitlichen Zustand, die Entwicklung, die Richtigkeit oder die Zuchteignung des Tieres. Sollte das Fohlen vor dem vereinbarten Übergabetermin versterben, sich schwer verletzen oder dauerhaft erkranken, sodass eine tierschutzgerechte Übergabe unmöglich wird, verfällt der Gewinnanspruch für den gezogenen Gewinner ersatzlos.  Ab dem Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr und die Kostentragung auf den Gewinner über.

 

§ 6 Haftung des Veranstalters

 

(1)

Die Gewinne werden als Sach- bzw. Tiergewinne wie besichtigt bzw. unter Ausschluss jeglicher Sachmangelgewährleistung übergeben.

 

(2)

Der Ausschluss der Sachmangelhaftung des Veranstalters gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Gewinners, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren und die ihrerseits auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht), ist die Haftung des Veranstalters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme einer Garantie oder beim arglistigen Verschweigen eines Mangels bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

§ 7 Abbruch oder Änderung der Verlosung

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung einzustellen, abzubrechen, zu unterbrechen oder zu verändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen (z. B. behördliche Untersagung, fehlende tierschutz- oder glücksspielrechtliche Genehmigung) oder organisatorischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Falle eines Abbruchs vor Auslosung werden die Losgebühren an die Teilnehmer erstattet.

 

§ 8 Datenschutz

 

(1)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter (Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e. V., Kontaktdaten siehe § 1).

 

(2)

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Verlosung, der Gewinnermittlung sowie der Benachrichtigung und Abwicklung der Gewinnübergabe. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen) sowie die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die mit dem Einwurf des ausgefüllten Loses erteilt wird.

 

(3)

Eine Übermittlung der Daten an unbefugte Dritte oder an Sponsoren zu Werbezwecken findet nicht statt. Innerhalb der Organisation des Veranstalters erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die direkt mit der Durchführung der Verlosung betraut sind.

 

(4)

Nach Ablauf der Rückmeldefrist (14 Tage nach Benachrichtigung) und der vollständigen Abwicklung aller Gewinnübergaben werden alle physischen Loskarten sowie digital erfassten Daten unwiderruflich und datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht. Eine Speicherung für zukünftige Zwecke erfolgt nicht.

 

(5)

Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine bei Veranstalter gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Teilnahme und Datenverarbeitung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail oder Post an den Veranstalter widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Im Falle eines Widerrufs vor der Ziehung nimmt der Teilnehmer nicht mehr am Gewinnspiel teil. Zudem steht jedem Teilnehmer die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und das Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

 

(6)

Weitere Informationen zum Datenschutz und den Betroffenenrechten sind unter

https://www.holsteiner-verband.de/de/Gewinnspiele  abrufbar.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2)

Der Rechtsweg ist bezüglich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnermittlung ausgeschlossen.

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.