Die Fohlenregistrierung

ALLGEMEIN

1. Fohlengeburt ordnungsgemäß melden

Nach der Geburt eines Fohlens müssen Sie folgendes beachten

Die wichtigste Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Meldung der Fohlengeburt in der Geschäftsstelle des Holsteiner Verbandes in Kiel.

Die Geburt des Fohlens muss innerhalb von 28 Tagen mit der originalen Geburtsmeldekarte (Deckkarte des Hengsthalters) per Post, per Email oder per Fohlen-Onlinemeldung vom Stuteneigentümer gemeldet werden.

Wichtige Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass formlose Meldungen vom Verband nicht anerkannt und deshalb nicht bearbeitet werden. Die Geburtsmeldung muss per Postper Email oder per Online-Meldung erfolgen, da das Original zur Bearbeitung und Archivierung benötigt wird. 
  • Laut Verbandssatzung dürfen wir nur für unsere Mitglieder tätig werden, daher verpflichtet die Registrierung eines Fohlens zur Mitgliedschaft.
  • Für nicht fristgerecht gemeldete Fohlen wird satzungsgemäß eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich nach der Gebührenordnung des Verbandes richtet. Gebühr für nicht fristgerecht gemeldete Fohlen (bis 4 Wochen zu spät): 20,00 €. Gebühr für nicht fristgerecht gemeldete Fohlen (über 4 Wochen zu spät): 50,00 €.
     

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IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Nicole Weßel
Fohlenverwaltung, Equidenpasserstellung, Besitzwechsel
MELDUNG

2. Geburtsmeldekarte/Onlinemeldung einsenden

Die Geburtsmeldekarte/Onlinemeldung muss korrekt und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Geburtsmeldekarte sollte mindestens folgende Informationen enthalten
  1. Mitglieds-Nummer
  2. Geburtsdatum
  3. Stutenname mit Lebensnummer
  4. Vater des Fohlens (Hengstname)
  5. Geschlecht
  6. Geburtsort des Fohlens
  7. Farbe und Abzeichen (möglichst genaue Beschreibung)
  8. Anschrift des Stutenbesitzers
  9. Tierhalternummer
  10. Besamungsdaten
  11. Datum und Unterschrift
  12. Angaben über Verfohlung, Verenden nach der Geburt sowie mögl. Anomalien des Fohlens
 
Wichtige Hinweise:
  • Der Stuteneigentümer haftet für die Richtigkeit aller enthaltenen Angaben.
  • Die Information des Hengsthalters (Deckkarte) darf nicht von der Geburtsanzeige getrennt werden (bitte auf keinen Fall Auseinanderschneiden!).
  • Bitte beachten Sie, dass die Halternummer zwingend erforderlich ist, da ohne diese kein Pferdepass ausgestellt werden kann (gesetzliche Vorgabe). Dem Verband bereits mitgeteilte Nummern sind dort hinterlegt und können telefonisch erfragt werden.
  • Bringt eine Stute kein Fohlen zur Welt oder verendet das Fohlen vor, während bzw. kurz nach der Geburt, so muss ebenfalls die Geburtsmeldekarte unter Angabe des Grundes ausgefüllt und vom Stuteneigentümer an den Verband in Kiel weitergeleitet werden.
  • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Meldung für Ihre Fohlen. Als Mitglied des Verbandes können Sie sich für die Online-Meldung registrieren. Nach der Registrierung können Sie Ihren Stutenbestand einsehen, die die Voraussetzungen für eine Online-Meldung der Fohlengeburten erfüllen (eindeutige Meldung der Bedeckung, Stute ist für 2023 fortgeschrieben).
  • Die Daten der Geburtsmeldekarte sind auch die Grundlage zur Erstellung des FohlenprämierungskatalogsIm Hauptkatalog werden alle Geburtsmeldungen berücksichtigt, die bis zum 2. Juni 2023 in der Geschäftsstelle des Verbandes in Kiel eingegangen sind. Geburtsmeldungen, die nach der Frist eingehen, werden im Nachtrag des jeweiligen Körbezirkes veröffentlicht.

 

Fohlen online melden (LKV)

Download Liste der Halternummer-Vergabstellen in S-H

Download Liste der Halternummer-Vergabstellen DE

UNTERLAGEN

3. Prämierungskarten, Grafikvorlage, Unterlagen zur DNA-Abstammungskontrolle und Transponder vom Verband erhalten

Nach Eingang der Geburtsmeldungen werden die Prämierungskarten mit der Grafikvorlage (Abzeichendiagramm) erstellt und durch den Landeskontrollverband an die Stuteneigentümer versendet.

Die Unterlagen für eine Abstammungsüberprüfung und der zur Kennzeichnung benötigte Transponder werden auch mit den Prämierungsunterlagen versandt.

Wichtige Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass Fohlen nur bei Vorlage der Prämierungskarte registriert und beurteilt werden.
  • Bitte melden Sie sich umgehend in der Geschäftsstelle in Kiel, wenn Sie die originale Geburtsmeldekarte dem Verband zugesendet haben und der Registrierungs-/Prämierungstermin unmittelbar bevorsteht, Ihnen aber noch keine Prämierungsunterlagen vorliegen.
ABSTAMMUNG

4. Abstammungsüberprüfung veranlassen

Alle Fohlen, die beim Holsteiner Verband registriert werden, werden per DNA-Profil auf die angegebene Abstammung hin überprüft.

Folgende Maßnahmen/Schritte sind dafür erforderlich:
  1. Entnahme eines Haarbüschels mit Wurzeln beim Fohlen
  2. Befüllen der entsprechenden Haartüte
  3. evtl. Haarprobe bei der Mutterstute entnehmen, wenn die Mutter als Fohlen nicht beim Holsteiner Verband geprüft wurde
  4. Haarprobe mit Untersuchungsantrag an das Labor schicken
  5. Das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung erhält die Abt. Zucht des Holsteiner Verbandes
TRANSPONDER

5. Fohlen mit Transponder kennzeichnen

Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 31.12.2018 entfällt das Setzen des Holsteiner Brandes im Rahmen der Registrierung von Fohlen. Damit wird das Setzen des Transponders (Mikrochip) zur einzigen aktiven Kennzeichnung der Fohlen.

Wichtige Hinweise
  • Bitte veranlassen Sie, dass Ihr Tierarzt oder eine berechtigte Person Ihr Fohlen mit dem Transponder auf der linken Halsseite im Bereich des Nackenbandes (3. bis 4. Halswirbel) bereits einige Tage vor dem Registrierungstermin kennzeichnet. Nach Empfehlung der Tierärztlichen Hochschule Hannover sollte ein Fohlen mindestens vier Wochen alt sein, bevor es gechipt wird.
  • Auf der Prämierungskarte muss die Person, die das Fohlen gechipt hat, seine Registriernummer angeben und die korrekte Chipsetzung mit der Unterschrift bestätigen. Außerdem wird der selbstklebende Barcode mit der Chipnummer vom Tierarzt auf das dafür vorgesehene Feld geklebt. Der Barcode wird zusätzlich auch auf die Karte mit der Grafik des Fohlens geklebt.
  • Als Service für die Züchter bietet der Holsteiner Verband an, dass Sie Ihre Fohlen im Rahmen der Fohlenprämierung in Ihrem Körbezirk chippen lassen können. Beachten Sie bitte, dass das Setzen des Transponders auf den Prämierungsplätzen nur erfolgen kann, wenn das Fohlen halfterführig ist und gut und sicher gehalten wird.
ANMELDEN

6. Prämierungs-/Registrierungstermin anmelden

Die Züchter aus dem erweiterten Zuchtgebiet werden gebeten, Ihr Fohlen mit dem gelben Formular (den Prämierungsunterlagen beiliegend) für einen Prämierungs-/Registrierungstermin anzumelden. Für Hoftermine im erweiterten Zuchtgebiet melden Sie Ihr Fohlen mit dem Anmeldungsformular Hofbrenntermin im erweiterten Zuchtgebiet an.

Für die Haupt- und Nachprämierungstermine in Schleswig-Holstein ist keine zusätzliche Anmeldung erforderlich.

Wichtige Hinweise

  • In Schleswig-Holstein und im erweiterten Zuchtgebiet finden die Prämierungs- und Registrierungstermine (Hauptprämierungstermine) in den Sommermonaten statt.
  • Können Sie ihr Fohlen aus Zeitgründen oder aufgrund einer späten Geburt nicht auf einem der Hauptprämierungstermine vorstellen, kann die Prämierung und die Registrierung auch später im Jahr bei einem Nachprämierungstermin vorgenommen werden.
  • Für Mitglieder außerhalb Schleswig-Holsteins werden zusätzlich kostenpflichtige Hoftermine angeboten.
  • Für Rückfragen zu den Registrierungsterminen im erweiterten Zuchtgebiet wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Stefanie Bergmann.

Anmeldung für Auswärtige Mitglieder zur Stuteneintragung und Fohlenregistrierung

Anmeldung zum Hoftermin für Auswärtige Mitglieder

Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. Stefanie Bergmann
Auswärtige Mitglieder
Katarzyna Wolf
Assistentin Zuchtbuchangelegenheiten
REGISTRIERUNG

7. Prämierungs- und Registrierungstermin wahrnehmen

Auf den Prämierungsterminen werden die Fohlen zur Beurteilung den Kommissionsmitgliedern bei Fuß der Mutter vorgestellt. Dabei werden die Fohlen im Schritt und Trab gezeigt.

Die Merkmale Typ und Bewegung werden je mit einer Note bewertet. Die Typnote beinhaltet die Korrektheit des Körperbaus und den altersgemäßen Entwicklungszustand. Die Bewegungsnote wird vorrangig durch die Trabbewegung bestimmt. Sie kann auch durch die Schritt- und Galoppbewertung ergänzend beeinflusst werden.

Eine Fohlenprämie wird an Fohlen vergeben, die in beiden Merkmalen mindestens die Note 7 erhalten haben. Seit 2010 wird bei den Fohlenprämierungsterminen zusätzlich auch die lineare Beschreibung durchgeführt.
 

Lineare Beschreibung

Prämierungs- und Registrierungstermine

Fohlenkatalog und Nachträge

 

Wichtige Hinweise

  • Die Mutter des Fohlens muss bei der Registrierung des Fohlens in Schleswig-Holstein bereits im Zuchtbuch des Holsteiner Verbandes eingetragen sein.
  • Die Prämierungskarte muss vor Ort vorgelegt werden und das Fohlen sollte bei der Vorstellung mindestens vier Wochen alt sein.
  • Der Transponder wird im Anschluss an die Vorstellung auf einem Sammelplatz in Ihrem Körbezirk abgelesen und mit dem Barcode auf der Erfassungskarte abgeglichen. Dabei erfolgen auch die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung und die Kontrolle der Farb- und Abzeichenbeschreibung der Fohlen sowie die Kontrolle der Grafik.
  • Vor Ort werden die erfassten Abzeichen und Merkmale mit dem Fohlen verglichen und auf Vollständigkeit hin überprüft. Sollte durch den Besitzer des Fohlens keine Grafik erstellt worden sein und die Erfassung über den Verband zu erfolgen hat, erhöhen sich die Kosten für den Pferdepass um 10,- €. Dagegen werden für korrekt ausgefüllte Grafiken für die erhöhten Material- und Portokosten 5,- € berechnet.

 

EQUIDENPASS

8. Equidenpass und Eigentumsurkunde vom Verband erhalten

Nur bei Vorlage aller Informationen (originale Geburtsmeldekarte, Ergebnis der DNA-AbstammungsüberprüfungTierhalternummerBestätigung der Transponderkennzeichnung) in der Geschäftsstelle in Kiel können der Equidenpass und die Eigentumsurkunde gedruckt und versandt werden!