Hofkörung

Hofkörung

In besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag des Hengsthalters an den Vorstand eine Körung auf dem Betrieb durchgeführt werden.

Voraussetzung: Der Hengst ist bei einem der WBFSH angeschlossenen Zuchtverband gem. B 7.1 der Satzung bereits gekört und kann eine altersentsprechende Hengstleistungsprüfung vorweisen.